Ausbildung
Individuell. Massgeschneidert. Verständlich.
Vertrauen Sie die Ausbildung Ihrer Stiftungsräte unseren Spezialisten an.
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Die Anforderungen an die Organe von Vorsorgeeinrichtungen steigen laufend. Einerseits muss die Vorsorgeeinrichtung die Erst- und Weiterbildung der Stiftungsräte gewährleisten (Artikel 51 Abs. 6 BVG). Andererseits muss der Weiterentwicklung der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen sowie den aufsichtsrechtlichen Weisungen vollumfänglich Rechnung getragen werden. Mit einer gezielten und stufengerechten Ausbildung der Stiftungsorgane können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass diese ihre Führungsaufgabe auch in Zukunft eigenverantwortlich wahrnehmen können.
Unsere erfahrenen Referenten/-innen blicken auf eine langjährige Erfahrung in allen Bereichen der beruflichen Vorsorge zurück. Der Einsatz mehrerer, gegebenenfalls auch externer Fachpersonen ermöglicht es, Ihnen lebendige und strukturierte Ausbildungsprogramme mit einem hohen Praxisbezug anzubieten. |
